Tiny House PRO | Wissen rund um’s Tiny House

Stellplatz

Wo das Tiny House stehen soll

Jedes Tiny House braucht auch einen Ort, an dem es stehen kann. Je nachdem, wofür es gedacht ist, kann dieser Ort ganz unterschiedlich sein. Der Ort sollte von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden, denn: nicht überall ist alles möglich. Je nach Nutzungsart kommen unterschiedliche Stellplätze in Frage, oder andersherum: manchmal nimmt auch der favorisierte Standort maßgeblich Einfluss auf Gestaltung und Nutzung des Hauses.

Das Tiny House kommt!
Ein Tiny House existiert – normalerweise – nicht im leeren Raum. Es ist ratsam, die Voraussetzungen des Standorts bei der Planung mit einzubeziehen.

Wohnsitz oder Wochenendhaus?

Wichtig ist vor allem, ob das Tiny House als Erstwohnsitz oder als Ferienhaus bewohnt werden soll, denn das beeinflusst sowohl die Standortwahl als auch die Art des Grundstücks:

Tiny House als Wohnsitz

Will man dauer­haft in seinem kleinen Haus wohnen, ist es von zentraler Bedeu­tung, dass das am gewünschten Ort auch legal möglich ist. In Frage kommen vor allem Bau­­grund­­stücke, sie können gekauft oder gepachtet werden. Auch manche Camping­plätze lassen das dauerhafte Wohnen zu. Je nachdem, wofür man sich entscheidet, muss man einige Regeln beim Bau beachten. Bei einem Bau­grund­stück muss z.B. ein Bau­antrag gestellt werden und man muss sich an Vor­schriften wie die Anschluss­pflicht ans Wasser­netz halten.

Als Ferien- oder Wochenendhaus

Für eine Nutzung in den Ferien bzw. im Urlaub gelten andere Regularien als für das dauerhafte Wohnen. Die Melde­problematik fällt hier weg, da ein Erstwohnsitz vorhanden ist. Außerdem können auch Grundstücke gekauft oder gepachtet werden, die nicht als reguläres Bauland freigegeben, sondern als Wochen­end­haus­gebiete ausgewiesen sind. Oft gelten in diesen Gebieten allerdings andere Standards für die infra­strukturelle Erschließung, Ausstattung und Anschlüsse an das Versorgungsnetz.

Baugrund-Arten

Eigenes Baugrundstück

Will man dauerhaft an einem Ort wohnen, kann man sich z.B. ein Grundstück kaufen. Dabei sollte man darauf achten, dass es als Bauland ausgeschrieben ist. In diesem Fall kann man dann ganz regulär bauen oder sich ein Tiny House auf das Grundstück stellen. Hier müssen jedoch ähnliche formale Abläufe erledigt werden wie bei einem großen Haus: man benötigt einen Bauantrag, zu dem auch der Nachweis über eine Statik gehört. Hierfür braucht es die Expertise von Architekten und Statikern.

Die nötigen Anschlüße an Strom, Wasser und Abwasser sollten auf Bauland in der Regel zur Verfügung stehen oder müssen in Ausnahme­fällen ergänzt werden. Hier können weitere Erschließungs­kosten dazu kommen.

Pachtgrundstück

Statt ein Grundstück zu kaufen, kann auch ein Grundstück gepachtet werden. Auch hier ist es wichtig, dass das Grundstück als Bauland freigegeben ist. Beim Bau müssen in der Regel die gleichen Vorschriften beachtet werden wie bei einem gekauften Grundstück. Eventuell stellt der Pachtherr auch noch eigene Regeln für sein Grundstück auf. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das Haus mobil bleibt, denn viele Grundstücke können nur für ein paar Jahre gepachtet werden. Ein Kranhaus kommt trotzdem in Frage, auf aufwendig vor Ort montierte Teile sollte jedoch verzichtet werden.

Weitere Stellplätze

Tiny House im eigenen Garten

Wenn man einen großen Garten hat, besteht die Möglichkeit, sein Tiny House dort aufzustellen. Soll darin gewohnt werden, braucht man auch hierfür einen Bauantrag und muss sich an den Bebauungs­plan der Gemeinde halten. Aber auch, wenn das Haus nur als Gartenlaube, Büro oder Gästezimmer genutzt werden soll, muss meist zuvor ein Antrag gestellt werden. Auch Neben­anlagen wie Gartenlauben dürfen nämlich nur innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden und es müssen Mindest­abstände zu Nachbar­grund­stücken eingehalten werden. Genehmigungs­frei sind nur kleinere Gebäude (10qm oder 30–75 Kubikmeter, je nach Bundesland) ohne Aufenthalts­raum, Toilette und Feuerstätte. Auf die meisten Tiny Houses trifft das wohl nicht zu. Auch die Räder helfen nicht unbedingt. Das Baurecht unter­scheidet zwar zwichen festen Gebäuden und mobilen Bauhilfen, ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen ist aber z.B. baug­enehmigungs­pflichtig. Etwas anders sieht es aus, wenn das Haus eine Wohnwagen­zulassung hat.

Kleingarten

Ein Wochenend- oder Ferienhaus kann auch in einem Kleingarten stehen. Auch hier ist es allerdings nicht erlaubt, dauerhaft in dem Haus zu wohnen. Ein Haus in einem Schrebergarten darf nach dem Bundeskleingartengesetz nicht größer als 24qm sein und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Eine Baugenehmigung braucht man allerdings dort nicht. Meist muss man außerdem Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Und ob ein Tiny House dort erlaubt ist, sollte man vorab klären, da jeder Klein-garten seine eigenen Regeln hat. Außerdem sollte man sicherstellen, dass man das Haus auch in die gewünschte Parzelle transportieren kann, da die Wege zwischen den Gärten oft sehr schmal sind.

Tiny House als Wohnwagen

Wenn ein Haus auf einem Trailer steht, kann es eine Wohnwagenzulassung bekommen und gilt dann auch als einer. In diesem Fall kann man es überall abstellen, wo auch ein PKW stehen darf, darin wohnen oder sogar einen Wohnsitz anmelden kann man aber nicht. Ein Wohnwagen kann auch auf dem eigenen Grundstück geparkt werden, es muss in der Regel aber ein Stellplatz vorhanden sein, der zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen ist.
Genaue Angaben findet man in der Stellplatzverordnung der Landesbauordnung. Außerdem darf ein Wohnwagen nicht länger als 18 Monate stillgelegt werden. Ist das Haus gerade als Wohnwagen zugelassen, kann man es auch auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Ohne Zugfahrzeug darf ein Wohnwagen allerdings nicht länger als 2 Wochen abgestellt werden, mit Zugfahrzeug darf er unbegrenzt geparkt werden, wenn keine Verkehrsschilder etwas anderes angeben. Ausnahmen gelten nur für Privatgrundstücke oder dafür vorgesehene Plätze wie z.B. Wohnwagenstellplätze oder Campingplätze. Steht der Wagen auf einem öffent-lichen Parkplatz, darf man außerdem nicht länger als eine Nacht darin schlafen.

Dauercampingplatz

Ein Tiny House kann auch auf einen Dauercampingplatz gestellt werden. Ob das möglich ist, muss natürlich mit dem entsprechenden Campingplatzbetreiber im Vorfeld geklärt werden. In der Regel ist es aber kein Problem, sofern das Haus auf einem Trailer steht. Auf Dauercampingplätzen darf nicht fest gebaut werden, weshalb der Trailer meist unerlässlich ist, auch wenn ein Umzug nicht geplant ist. Die Bestimmungen zu Abmessungen oder Aussehen des Hauses richten sich nach dem Platz, auch hier gibt es keine pauschalen Regeln. Auf manchen Campingplätzen ist es möglich, einen dauerhaften Wohnsitz anzumelden. Das ist vor allem abhängig von der örtlichen Gemeinde, da es sich meist um eine rechtliche Grauzone handelt. Die meisten Dauercampingplätze verfügen über Strom, Wasser- und Abwasser­anschlüssen auf jeder Parzelle. Auf einigen Plätzen werden jedoch keine Anschlüsse gestellt oder es gibt nur einen 16 A (3200Watt) Anschluß. Darüber muss man sich im Vorfeld informieren und das Haus dementsprechend planen und ausstatten. Einige Plätze haben auch Regeln zur Benutzung von Öfen und Kaminen. Da es zu Funkenflug kommen kann, sind sie nicht auf jedem Platz gestattet.

Tiny House Siedlung

Inzwischen gibt es immer mehr offizielle Tiny House Siedlungen. Städte und Gemeinden öffnen sich gegenüber dieser neuen Form zu wohnen und schaffen Möglichkeiten, die kleinen Häuser legal abzustellen und darin zu wohnen. Kann man einen Platz in einer dieser Siedlungen bekommen, gelten auch dafür natürlich bestimmte Regeln. Auch diese werden individuell von der entsprechenden Siedlung vorgegeben und man sollte sich vor dem Bau informieren. Vielleicht ist ein Trailer nötig, vielleicht gibt es Größenbeschränkungen.

Da sich auch diese Siedlungen an deutsches Baurecht halten müssen, wird es z.B. trotzdem nicht möglich sein, auf einen Wasseranschluß zu verzichten.

Wissenswertes

Regularien

Allgemein gültige Regeln für Tiny Houses gibt es nicht. Was beim Bau eines Gebäudes zu beachten ist, variiert je nach Region und Gemeinde. Die Angaben hierzu findet man im örtlichen Bebauungsplan. Gibt es keinen, müssen die üblichen Baugesetze eingehalten werden und das neue Gebäude muss sich in die nähere
Umgebung gut einfügen. Jedes neue Objekt wird dann einzeln abgewogen und es muss Rücksicht auf Nachbarn und Anrainer genommen werden. Teilweise haben Gemeinden auch klare Vorstellungen davon, wie beispielsweise die Dacheindeckung aussehen soll. Insofern lohnt es sich, sich am besten schon vor dem Kauf eines Grundstücks über die örtlichen Regeln zu informieren um abzuklären, ob sie mit den eigenen Wünschen vereinbar sind.

Fundament

Das Gelände, auf dem das Tiny House stehen soll, muss unbedingt ebenerdig sein, denn auf einem Gefälle steht auch das Haus schief. In einem schiefen Haus zu leben ist nicht nur unpraktisch, es ist auch schlecht für die Konstruktion.

Es gilt: je ebener der Boden desto besser. Auf festem, belastbarem Untergrund wie Asphalt oder verdichtetem Schotter kann das Haus einfach abgestellt werden. Lockerere Gartenerde, Wiese oder Acker bieten jedoch nicht genug Halt. Das Haus wird mit der Zeit einsinken und Schaden nehmen. Daher brauchen auch kleine Häuser in der Regel Fundamente. Diese müssen zwar nicht so groß sein wie bei einem normalen Haus, sie müssen aber trotzdem das Gewicht des Hauses tragen. Meist reichen Punkt- oder Streifenfundamente aus Beton oder auch Schraubfundamente. Diese können nach einem Umzug sogar wieder komplett entfernt werden.

Das Herstellen der Fundamente muss von einem Tiefbau- oder Garten­landschafts­bau­betrieb durchgeführt werden und ist nicht in unseren Leistungen enthalten. Wir helfen euch aber gern bei allen technischen Fragen und geben die genaue Größe und Position der Fundamente an.

Finanzierung

Für die Finanzierung ist entscheidend, ob ein Tiny House
mobil auf einem Trailer steht oder als Immobilie eingestuft werden kann.
Wenn das Haus durch eine Bank finanziert werden soll, bietet ein eigenes Grundstück durchaus Vorteile. In diesem Fall kann nämlich eine Immobilie finanziert werden, was häufig mit besseren Konditionen möglich ist als die Finanzierung eines mobilen Hauses. Dafür muss einem das Grundstück allerdings gehören, ist es nur gepachtet, ist eine Immobilienfinanzierung nicht möglich.

Damit das Haus als Immobilie finanziert werden kann, muss es außerdem fest auf dem Grundstück stehen und mit dem Boden verankert werden. Das ist bei einem Kranhaus mit Punkt­fundamenten der Fall. Prinzipiell können die Verankerungen trotzdem wieder gelöst und das Haus versetzt werden. Es ist allerdings etwas aufwendiger und sollte nicht regelmäßig geplant sein.

Für ein mobiles Haus ist meist nur eine Kfz–Finanzierung möglich, das Haus wird als „Mobilie“ angesehen, ähnlich wie ein Wohnwagen.

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