Tiny House PRO | Wissen rund um’s Tiny House
Stellplatz
Wo das Tiny House stehen soll
Jedes Tiny House braucht auch einen Ort, an dem es stehen kann. Je nachdem, wofür es gedacht ist, kann dieser Ort ganz unterschiedlich sein. Der Ort sollte von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden, denn: nicht überall ist alles möglich. Je nach Nutzungsart kommen unterschiedliche Stellplätze in Frage, oder andersherum: manchmal nimmt auch der favorisierte Standort maßgeblich Einfluss auf Gestaltung und Nutzung des Hauses.
Wohnsitz oder Wochenendhaus?
Wichtig ist vor allem, ob das Tiny House als Erstwohnsitz oder als Ferienhaus bewohnt werden soll, denn das beeinflusst sowohl die Standortwahl als auch die Art des Grundstücks:
Tiny House als Wohnsitz
Will man dauerhaft in seinem kleinen Haus wohnen, ist es von zentraler Bedeutung, dass das am gewünschten Ort auch legal möglich ist. In Frage kommen vor allem Baugrundstücke, sie können gekauft oder gepachtet werden. Auch manche Campingplätze lassen das dauerhafte Wohnen zu. Je nachdem, wofür man sich entscheidet, muss man einige Regeln beim Bau beachten. Bei einem Baugrundstück muss z.B. ein Bauantrag gestellt werden und man muss sich an Vorschriften wie die Anschlusspflicht ans Wassernetz halten.
Als Ferien- oder Wochenendhaus
Für eine Nutzung in den Ferien bzw. im Urlaub gelten andere Regularien als für das dauerhafte Wohnen. Die Meldeproblematik fällt hier weg, da ein Erstwohnsitz vorhanden ist. Außerdem können auch Grundstücke gekauft oder gepachtet werden, die nicht als reguläres Bauland freigegeben, sondern als Wochenendhausgebiete ausgewiesen sind. Oft gelten in diesen Gebieten allerdings andere Standards für die infrastrukturelle Erschließung, Ausstattung und Anschlüsse an das Versorgungsnetz.
Baugrund-Arten
Eigenes Baugrundstück
Will man dauerhaft an einem Ort wohnen, kann man sich z.B. ein Grundstück kaufen. Dabei sollte man darauf achten, dass es als Bauland ausgeschrieben ist. In diesem Fall kann man dann ganz regulär bauen oder sich ein Tiny House auf das Grundstück stellen. Hier müssen jedoch ähnliche formale Abläufe erledigt werden wie bei einem großen Haus: man benötigt einen Bauantrag, zu dem auch der Nachweis über eine Statik gehört. Hierfür braucht es die Expertise von Architekten und Statikern.
Die nötigen Anschlüße an Strom, Wasser und Abwasser sollten auf Bauland in der Regel zur Verfügung stehen oder müssen in Ausnahmefällen ergänzt werden. Hier können weitere Erschließungskosten dazu kommen.
Pachtgrundstück
Statt ein Grundstück zu kaufen, kann auch ein Grundstück gepachtet werden. Auch hier ist es wichtig, dass das Grundstück als Bauland freigegeben ist. Beim Bau müssen in der Regel die gleichen Vorschriften beachtet werden wie bei einem gekauften Grundstück. Eventuell stellt der Pachtherr auch noch eigene Regeln für sein Grundstück auf. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das Haus mobil bleibt, denn viele Grundstücke können nur für ein paar Jahre gepachtet werden. Ein Kranhaus kommt trotzdem in Frage, auf aufwendig vor Ort montierte Teile sollte jedoch verzichtet werden.
Weitere Stellplätze
Tiny House im eigenen Garten
Wenn man einen großen Garten hat, besteht die Möglichkeit, sein Tiny House dort aufzustellen. Soll darin gewohnt werden, braucht man auch hierfür einen Bauantrag und muss sich an den Bebauungsplan der Gemeinde halten. Aber auch, wenn das Haus nur als Gartenlaube, Büro oder Gästezimmer genutzt werden soll, muss meist zuvor ein Antrag gestellt werden. Auch Nebenanlagen wie Gartenlauben dürfen nämlich nur innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden und es müssen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Genehmigungsfrei sind nur kleinere Gebäude (10qm oder 30–75 Kubikmeter, je nach Bundesland) ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte. Auf die meisten Tiny Houses trifft das wohl nicht zu. Auch die Räder helfen nicht unbedingt. Das Baurecht unterscheidet zwar zwichen festen Gebäuden und mobilen Bauhilfen, ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen ist aber z.B. baugenehmigungspflichtig. Etwas anders sieht es aus, wenn das Haus eine Wohnwagenzulassung hat.
Kleingarten
Tiny House als Wohnwagen
Genaue Angaben findet man in der Stellplatzverordnung der Landesbauordnung. Außerdem darf ein Wohnwagen nicht länger als 18 Monate stillgelegt werden. Ist das Haus gerade als Wohnwagen zugelassen, kann man es auch auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Ohne Zugfahrzeug darf ein Wohnwagen allerdings nicht länger als 2 Wochen abgestellt werden, mit Zugfahrzeug darf er unbegrenzt geparkt werden, wenn keine Verkehrsschilder etwas anderes angeben. Ausnahmen gelten nur für Privatgrundstücke oder dafür vorgesehene Plätze wie z.B. Wohnwagenstellplätze oder Campingplätze. Steht der Wagen auf einem öffent-lichen Parkplatz, darf man außerdem nicht länger als eine Nacht darin schlafen.
Dauercampingplatz
Tiny House Siedlung
Da sich auch diese Siedlungen an deutsches Baurecht halten müssen, wird es z.B. trotzdem nicht möglich sein, auf einen Wasseranschluß zu verzichten.
Wissenswertes
Regularien
Allgemein gültige Regeln für Tiny Houses gibt es nicht. Was beim Bau eines Gebäudes zu beachten ist, variiert je nach Region und Gemeinde. Die Angaben hierzu findet man im örtlichen Bebauungsplan. Gibt es keinen, müssen die üblichen Baugesetze eingehalten werden und das neue Gebäude muss sich in die nähere
Umgebung gut einfügen. Jedes neue Objekt wird dann einzeln abgewogen und es muss Rücksicht auf Nachbarn und Anrainer genommen werden. Teilweise haben Gemeinden auch klare Vorstellungen davon, wie beispielsweise die Dacheindeckung aussehen soll. Insofern lohnt es sich, sich am besten schon vor dem Kauf eines Grundstücks über die örtlichen Regeln zu informieren um abzuklären, ob sie mit den eigenen Wünschen vereinbar sind.
Fundament
Das Gelände, auf dem das Tiny House stehen soll, muss unbedingt ebenerdig sein, denn auf einem Gefälle steht auch das Haus schief. In einem schiefen Haus zu leben ist nicht nur unpraktisch, es ist auch schlecht für die Konstruktion.
Es gilt: je ebener der Boden desto besser. Auf festem, belastbarem Untergrund wie Asphalt oder verdichtetem Schotter kann das Haus einfach abgestellt werden. Lockerere Gartenerde, Wiese oder Acker bieten jedoch nicht genug Halt. Das Haus wird mit der Zeit einsinken und Schaden nehmen. Daher brauchen auch kleine Häuser in der Regel Fundamente. Diese müssen zwar nicht so groß sein wie bei einem normalen Haus, sie müssen aber trotzdem das Gewicht des Hauses tragen. Meist reichen Punkt- oder Streifenfundamente aus Beton oder auch Schraubfundamente. Diese können nach einem Umzug sogar wieder komplett entfernt werden.
Das Herstellen der Fundamente muss von einem Tiefbau- oder Gartenlandschaftsbaubetrieb durchgeführt werden und ist nicht in unseren Leistungen enthalten. Wir helfen euch aber gern bei allen technischen Fragen und geben die genaue Größe und Position der Fundamente an.
Finanzierung
Für die Finanzierung ist entscheidend, ob ein Tiny House
mobil auf einem Trailer steht oder als Immobilie eingestuft werden kann. Wenn das Haus durch eine Bank finanziert werden soll, bietet ein eigenes Grundstück durchaus Vorteile. In diesem Fall kann nämlich eine Immobilie finanziert werden, was häufig mit besseren Konditionen möglich ist als die Finanzierung eines mobilen Hauses. Dafür muss einem das Grundstück allerdings gehören, ist es nur gepachtet, ist eine Immobilienfinanzierung nicht möglich.
Damit das Haus als Immobilie finanziert werden kann, muss es außerdem fest auf dem Grundstück stehen und mit dem Boden verankert werden. Das ist bei einem Kranhaus mit Punktfundamenten der Fall. Prinzipiell können die Verankerungen trotzdem wieder gelöst und das Haus versetzt werden. Es ist allerdings etwas aufwendiger und sollte nicht regelmäßig geplant sein.
Für ein mobiles Haus ist meist nur eine Kfz–Finanzierung möglich, das Haus wird als „Mobilie“ angesehen, ähnlich wie ein Wohnwagen.
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